HaLT – Jugendfreundlicher Verein
MSC Puma Kuppenheim als „Jugendfreundlicher Verein“ zertifiziert
Am 30. August 2026 erhielt der MSC Puma Kuppenheim e.V. offiziell das Zertifikat als „Jugendfreundlicher Verein“ im Rahmen des **HaLT-Präventionsprogramms („Hart am LimiT“) **.
Mit dieser Zertifizierung setzen wir ein klares Zeichen für Jugendschutz, Prävention und einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol, Nikotin und Cannabis in unserem Vereinsleben.
Gerade als Sportverein mit zahlreichen Kindern und Jugendlichen tragen wir eine besondere Verantwortung. Trainer, Betreuer, Funktionäre und erwachsene Vereinsmitglieder haben dabei eine wichtige Vorbildfunktion. Deshalb verpflichten wir uns, die Vorgaben des Jugendschutzes konsequent einzuhalten und bei unseren Veranstaltungen, im Vereinsheim sowie im Trainings- und Wettkampfbetrieb auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Suchtmitteln zu achten.
Zu den Grundsätzen gehören unter anderem die konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, der Verzicht auf Aktionen, die zu schnellem Alkoholkonsum animieren, ein verantwortungsbewusster Alkoholausschank sowie ein respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander. Bei Veranstaltungen wird zudem eine verantwortliche Person für den Jugendschutz benannt.
Für uns ist die HaLT-Zertifizierung nicht nur eine Auszeichnung, sondern gleichzeitig eine Verpflichtung. Wir möchten Kindern und Jugendlichen ein sicheres und verantwortungsbewusstes Vereinsumfeld bieten und gemeinsam mit unseren Mitgliedern, Helfern und Gästen dafür sorgen, dass Jugendschutz in unserem Vereinsleben selbstverständlich ist.
Unsere HaLT-Regeln
Die nachfolgenden Regeln sind für den MSC Puma Kuppenheim e.V. verbindlich und gelten für Vereinsfeste, Veranstaltungen, unser Vereinsheim sowie den Trainings- und Wettkampfbetrieb:
1. Jugendschutzgesetz einhalten: Bier, Wein und Sekt erst ab 16 Jahren; Spirituosen, Zigaretten, E-Zigaretten und E-Shishas nur für Volljährige.
2. Cannabis: Konsum und Mitführen von Cannabis sind bei Veranstaltungen, bei denen Jugendliche anwesend sind, sowie auf dem Vereinsgelände untersagt.
3. Kein schnelles Trinken: Aktionen wie Stiefeltrinken, Happy Hour oder „All you candrink“ sind nicht gestattet.
4. „Apfelsaftgesetz“: Das günstigste alkoholfreie Getränk darf in gleicher Menge nicht teurer sein als das günstigste alkoholische Getränk. Das alkoholfreie Angebot wird aktiv beworben.
5. Vorbildfunktion: Trainer und Anleiter leben einen maßvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol vor.
6. Kein Alkohol als Belohnung: Alkohol wird nicht als Belohnung für sportliche Erfolge eingesetzt.
7. Verantwortungsvoller Ausschank: Hinter der Bar stehen Erwachsene, die beim Verkauf alkoholischer Getränke verantwortungsbewusst handeln.
8. Kenntnis der Bestimmungen: Übungsleiter, Trainer, Vorstandsmitglieder und Abteilungsleiter kennen die Jugendschutzbestimmungen.
9. Regeln öffentlich machen: Die verbindlichen Jugendschutzregeln werden sichtbar ausgehängt und über die Vereinsmedien sowie bei Veranstaltungen bekannt gemacht.
10. Bei Auffälligkeiten handeln: Bei auffälligem oder regelwidrigem Suchtmittelkonsum werden Jugendliche persönlich angesprochen. Bei wiederholten Auffälligkeiten können weitere Konsequenzen folgen und die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten informiert werden.
Für Veranstaltungen
11. Für jede Veranstaltung wird eine verantwortliche Person als Jugendschutzbeauftragter benannt.
12. Erfahrungen aus Veranstaltungen können zur Verbesserung zukünftiger Maßnahmen an Stadt oder Gemeinde zurückgemeldet werden.
Für große Veranstaltungen
13. Die Verantwortlichen kennen die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen einschließlich der jugendbezogenen Regelungen des Cannabisgesetzes.
14. An Eingang, Einlasskontrollen und Ausschank wird deutlich sichtbar auf den Jugendschutz hingewiesen.
15. Das Ausschankpersonal wird angewiesen, bei jungen Besucherinnen und Besuchern einen Altersnachweis zu verlangen. Ohne entsprechenden Nachweis wird kein Alkohol ausgegeben.
16. Über die Lautsprecheranlage wird auf wichtige Jugendschutzbestimmungen wie Ausgehzeiten und Alkoholkonsum hingewiesen.
Für Training, Wettkämpfe und den Vereinsalltag
17. Für Jugendliche und Erwachsene gilt: Im Trikot wird kein Alkohol getrunken und nicht geraucht.
18. Im täglichen Umgang wird auf Spirituosen verzichtet.
19. Auch begleitende Erwachsene werden auf ihre Vorbildfunktion und die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes hingewiesen.
20. Wir achten auf einen wertschätzenden und respektvollen Umgang miteinander.
MSC Puma Kuppenheim e.V. – gemeinsam für einen verantwortungsvollen und jugendfreundlichen Verein.